Glätte

Gebäudeeigentümer:

Situation und Gefahr:

Bei Glätte besteht Rutsch- und Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Fussgänger sind besonders gefährdet.

Massnahmen:

  • Der Hauseigentümer ist für eine sorgfältige Planung und Ausführung der Schneeräumung (Schnee- und Eisglätte) verantwortlich (siehe Artikel 58 des Obligationenrechts OR)
  • Den Winterdienst mit den Verantwortlichen frühzeitig planen
  • Weitere Massnahmen, siehe unten bei Verkehrsteilnehmer und Fussgänger

 

Verkehrsteilnehmer und Fussgänger:

Situation und Gefahr:
Bei Glätte besteht Rutsch- und Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Fussgänger sind besonders gefährdet.

Massnahmen:

  • Mit Salz und Steinsplitter optimale Verhältnisse schaffen
  • Geräumter Schnee nicht auf Treppen / Treppenrändern deponieren; aus Schmelzwasser kann sich Eis bilden
  • Salz und Steinsplitter zum Streuen bereit stellen
  • Mit einem Warnschild (gelber Warnständer) auf gefährliche Situationen aufmerksam machen
  • Auf Treppen immer den Handlauf benutzen 
  • Schuhe mit Profil tragen