Gebäudeeigentümer:
Situation und Gefahr:
Bei Glätte besteht Rutsch- und Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Fussgänger sind besonders gefährdet.
Massnahmen:
- Der Hauseigentümer ist für eine sorgfältige Planung und Ausführung der Schneeräumung (Schnee- und Eisglätte) verantwortlich (siehe Artikel 58 des Obligationenrechts OR)
- Den Winterdienst mit den Verantwortlichen frühzeitig planen
- Weitere Massnahmen, siehe unten bei Verkehrsteilnehmer und Fussgänger
Verkehrsteilnehmer und Fussgänger:
Situation und Gefahr:
Bei Glätte besteht Rutsch- und Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Fussgänger sind besonders gefährdet.
Massnahmen:
- Mit Salz und Steinsplitter optimale Verhältnisse schaffen
- Geräumter Schnee nicht auf Treppen / Treppenrändern deponieren; aus Schmelzwasser kann sich Eis bilden
- Salz und Steinsplitter zum Streuen bereit stellen
- Mit einem Warnschild (gelber Warnständer) auf gefährliche Situationen aufmerksam machen
- Auf Treppen immer den Handlauf benutzen
- Schuhe mit Profil tragen