Feuerwerk

Wir haben folgende Tipps und Hinweise, im Umgang mit Feuerwerk für Sie.

- Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie sie.
- Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.
- Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.

- Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 m zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
- Schliessen Sie an bekannten Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
- Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern.
- Während des Festes helfen Verbote erfahrungsgemäss wenig. Besser ist eine altersgerechte Instruktion über den richtigen Umgang mit Feuerwerk und eine Beaufsichtigung während des Abbrennens.

- Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach fünf Minuten nähern.
- Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
- Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern.
- Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
- Basteleien an Feuerwerkskörpern wie auch Eigenkreationen sind gefährlich.
- Rauchen Sie nie in der Nähe von Feuerwerk.

Download (pdf):
- Merkblatt Feuerwerk
- Merkblatt Feuerwerk Kanton SZ