Brennbare Materialien wie Wohnungseinrichtungen, Dekorationen, Brennstoff, Wäsche usw. müssen einen angemessenen Abstand zur Feuerstelle aufweisen. Der Abstand gilt als angemessen, wenn der betreffende brennbare Gegenstand bei voller Heizleistung problemlos mit der Hand angefasst werden kann. In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von Abfall wie Papier, Karton oder Kunststoff etc. ist aus Umweltschutzgründen verboten. Wer trotzdem Abfall verbrennt, riskiert die Gefahr eines Kaminbrands, der schnell ausser Kontrolle geraten kann.
Zum Anfeuern ist eine kleine Menge Papier erlaubt, besser ist die Verwendung eines Anzündwürfels. Funkenwurf bei Cheminées muss durch einen Metallvorhang oder ein Gitter vermieden werden. Für Feuerungsaggregate ist eine ausreichende Luftzufuhr für die Verbrennung zu gewährleisten. Als Richtwert gilt: Gleicher Öffnungsquerschnitt für Luftzufuhr und Abgasrohr. Asche ist in nicht brennbaren Behältern zu entsorgen. Niemals eine Kartonschachtel, Holzkiste oder einen Kehrichtsack verwenden. Lassen Sie die Asche mind. 48 Stunden ausglühen. Saugen Sie die Asche auf keinen Fall mit einem Staubsauger auf. Überwachen Sie die Funktion Ihrer Heizung und Heizgeräte (Rauchentwicklung, Geräusche) während der Heizperiode regelmässig. Bei Störungen Fachperson beiziehen.
Download (pdf): Merkblatt Cheminée / Heizöfen