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Feuerverbot im Kanton Schwyz

Erstellt am: 17.07.2015

Medienbulletin des Umweltdepartements:

Feuerverbot im Kanton Schwyz

Anhaltende Hitze und fehlende Niederschläge erfordern ab sofort ein allgemeines Feuerverbot

Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort für das ganze Kantonsgebiet ein allgemeines Feuerverbot.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. In Absprache mit den Zentralschweizern Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein allgemeines Feuerverbot. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerken. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden nach kantonalem Ordnungsbussengesetz mit CHF 250.-- geahndet.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.