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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz

Erstellt am: 25.07.2018

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein Feuerverbot.

Es ist bis auf Widerruf strikte untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

Bis auf Weiteres ist es gestattet, im Abstand von mindestens 200 m vom Wald und unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen Grillfeuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden. Das Grillieren im Garten und auf dem Balkon bleibt erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.