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Zigaretten & Co:
Nur sorgfältig ausgedrückte Raucherwaren können nicht mehr weiter brennen.
Asche sowie Stummel gehören in den Aschenbecher, nicht in den Kehrichtsack.
Werfen Sie nur völlig ausgeglühte oder gut gewässerte Raucherwaren in den Abfall.
Halten Sie jedes Rauchverbot ein, auch wenn es Ihnen schwer fällt.
Rauchen im Bett, auf der Couch oder einem Sessel hat schon vielen Menschen das Leben gekostet.
Der Raucher nimmt im Schlaf weder den Brand noch den Schmerz wahr und erstickt.
Rauchen Sie niemals in unmittelbarer Nähe von brennbaren Materialien.
Bewahren Sie Raucherwaren, Zündhölzer und Feuerzeuge so auf, dass Kinder keinen Zugriff haben.
Denken Sie daran, dass auch Zigarettenasche noch nach vielen Stunden einen Brand entfachen kann.
Download (pdf):
Merkblatt Raucherwaren
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 20:17 Uhr |